Die häufigsten Verkehrssünden – und ihre Folgen

24. Februar 2026

Machen wir uns nichts vor: Es gibt sicherlich keinen Verkehrsteilnehmer, der nicht schon einmal einen sogenannten Verkehrsverstoß begangen hat. Und das ist auch kein Wunder, denn es ist schneller passiert, als man denkt. Einmal nicht auf den Tacho geschaut, vergessen, den Gurt anzulegen, das Handy am Ohr oder die TÜV-Fälligkeit übersehen, und schon steht man mit einem Bein im Knast! Naja, so schlimm ist es vielleicht nicht, doch teuer kann es durchaus werden.

Damit es möglichst nicht so weit kommt, haben wir im Folgenden die verbreitetsten Verkehrssünden zusammengetragen und geben Tipps, welche Folgen drohen und wie man sie ggf. vermeidet.

Falschparken

Die wohl häufigste Verkehrssünde ist das Falschparken, ob aus Unachtsamkeit oder schlichtweg weil kein freier regulärer Parkplatz für eine kurze Parkdauer vorhanden ist. Die Bandbreite der Folgen ist hier sehr groß. Wer etwa die zulässige Parkdauer nur kurzzeitig überschreitet, wird lediglich wenige Euro Bußgeld zu befürchten haben. Anders sieht es aus, wenn etwa eine Feuerwehrzufahrt durch falsches Parken blockiert wird. In diesem Fall verstehen Polizei und Ordnungsämter keinen Spaß, lassen direkt abschleppen und verhängen (zu Recht!) hohe Strafen. Wie man diese vermeidet, müssen wir hier sicher nicht gesondert aufführen.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw. zu schnelles Fahren sind kein Kavaliersdelikt und gefährden nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Dementsprechend hoch sind die Strafen, die hierfür verhängt werden – bis hin zu mehreren Monaten Fahrverbot und diversen Punkten in Flensburg. Bei sehr krassen und wiederholten Verstößen kann sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, nach deren Bestehen der Führerschein erst wiedererlangt werden kann.

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Nicht anschnallen

Sich im Fahrzeug nicht anzuschnallen, bringt zwar keine anderen Verkehrsteilnehmer unmittelbar in Gefahr, stellt aber trotzdem einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar, der mit 30.- Euro geahndet wird. Diese Strafe zu vermeiden, ist extrem einfach, zumal alle modernen Fahrzeuge über einen Gurtwarner verfügen, der ein Signal erzeugt, wenn man sich nicht anschnallt.

Rotlichtverstöße

Mal eben schnell noch über die rote Ampel fahren, um die entsprechende Wartezeit zu vermeiden, ist keine gute Idee. Gerade diese sogenannten Rotlichtverstöße werden im deutschen Bußgeldkatalog mit teilweise drakonischen Strafen belegt, abhängig von der Dauer des bestehenden Rotlichts. Zeigt die Ampel weniger als eine Sekunde rot, werden bereits 90.- Euro Bußgeld fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg (sofern keine Verkehrsgefährdung vorliegt). „Richtig heftig wird es beim sogenannten „Qualifizierten Rotlichtverstoß‘“, erklärt ein erfahrener Blitzer Anwalt. Er liegt immer dann vor, wenn die Ampel bereits länger als drei Sekunden rot gezeigt hat. In diesem Fall beträgt das Bußgeld satte 200.- Euro, es gibt zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. In Kombination mit Gefährdung und/oder Sachbeschädigung erhöhen sich die Strafen nochmals deutlich.

Fahrzeugmängel

Die Liste möglicher Mängel an Fahrzeugen ist groß, die der dafür verhängten Strafen ebenso. Es beginnt bei einem abgelaufenen Verbandkasten, der mit 5.- Euro verwarnt werden kann (oft auch nur mündlich) und reicht bis zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs, wenn dieses verkehrsunsicher ist und andere Teilnehmer gefährdet. Auch eine abgelaufene Hauptuntersuchung zählt dazu, hierfür erhöhen sich die entsprechenden Strafen mit der Dauer der fehlenden HU. Es ist daher unbedingt ratsam, immer auf einen guten technischen Zustand des Fahrzeugs zu achten. Am besten nicht erst durch die zweijährig vorgeschriebene Hauptuntersuchung, sondern auch in Form regelmäßiger Inspektionen in der Werkstatt mit Prüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile.

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Telefonieren im Auto

Auch wenn etliche neuere Automodelle heute über eingebaute Freisprecheinrichtungen verfügen, telefonieren immer noch viele Menschen während der Fahrt mit dem Handy am Ohr. Ablenkung, fehlende Fahrzeugbeherrschung und daraus resultierende Unfälle können die schwerwiegenden Folgen sein. Vor einiger Zeit wurde deshalb das Bußgeld für diesen Verstoß auf 100.- Euro erhöht, zusätzlich gibt es einen Punkt im Flensburger Verkehrsregister. Übrigens: Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist während der Fahrt verboten, auch Nachrichten schreiben und generell die Bedienung des Telefons sind Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht. Man darf das Gerät, während der Motor läuft, also erst gar nicht in der Hand halten, auch nicht an einer roten Ampel o. ä.

Das waren die bekanntesten und in Deutschland statistisch am meisten begangenen Verkehrsverstöße mit den entsprechenden Folgen. Manche davon lassen sich sehr einfach vermeiden, indem man sich beispielsweise vor jeder Fahrt anschnallt. Bei anderen, wie etwa den Geschwindigkeitsverstößen, fällt es schwerer. Hier hilft nur absolute Aufmerksamkeit und ein generell eher gelassener Fahrstil.

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